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  • Beschreibung
  • Daten & Fakten
  • Links & Downloads
  • Produktsicherheit & Hersteller

Im Jahre 1961 wurde die erste E-61 Espressomaschine gebaut, deren einfaches wie geniales Prinzip der permanenten thermischen Zirkulation im Brühkopf die Espressomaschinenlandschaft bis heute regiert.

Die erste echte Innovation seit diesem Zeitpunkt stellt die Multi-Boiler Technik dar, die durch getrennte Kessel Kaffeezubereitung vom Dampfbereich entkoppelt. So erhält man gezielt wählbare, stabile Kaffeetemperaturen und eine flexibel zuschaltbare Dampfeinheit.

Das verbessert die Ergebnisse und spart Energie.

VBM nutzt die Perfektion der E-61 Gruppe in Zusammenhang mit der Multi-Boiler Technik und vereint somit Tradition und Innovation.

Die JUNIOR 2B ist zudem noch äußerst kompakt, was vor allem Kunden, bei denen Stellfläche ein Thema ist, sehr zu schätzen wissen. Somit ist die JUNIOR 2B als kleinstes Mitglied der VBM 2B Familie nur äußerlich klein.

    Allgemeine Eigenschaften

    Zustand NEU
    Brühgruppe E61 Original
    Kesselmaterial Kupfer
    Wasseranschluss Tankbetrieb
    Pumpentyp Vibrationspumpe
    Aufheizart Boiler
    Dosierung Manuell ohne Shottimer

    Technische Eigenschaften

    Manometer
    • Pumpendruckmanometer
    • Kesseldruckmanometer
    Ventile Dampf / Heißwasser Drehventil
    Wasservolumen Frischwassertank: 2.0 L
    Dampfboiler: 0.6 L
    Wasserboiler: 0.75 L

    Abmessungen & Gewicht

    Maße (B/T/H) in mm 225 / 420 / 400
    Gewicht (kg) 20.0

    Links & Downloads

    Produktsicherheit & Hersteller

    Hersteller VBM
    Adresse VIBIEMME S.r.l
    Via Charles Gounod 25/27
    20092 Cinisello Balsamo | Milano
    Italy
    E-Mail info@vbmespresso.com

    Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

    Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

    Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

    In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

    Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

    Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

    Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien