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Impressum

Rheinland.Coffee GmbH
Am Sonnenhang 8b
53721 Siegburg
Deutschland

Tel.: 022419559325
E-Mail: info@rheinland.coffee

Registergericht: Amtsgericht Siegburg
Registernummer: HRB 15395

Geschäftsführer: Markus Bonk

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE325071780

WEEE-Reg.-Nr. DE13229628

Informationspflichten gemäß §18 Abs. 4 Satz 3 ElektroG:
https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete

Verantwortliche/r i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Markus Bonk, Am Sonnenhang 8b, 53721 Siegburg, Deutschland

Zuständige Aufsichtsbehörde für das Angebot audiovisueller Mediendienste:
Landesanstalt für Medien NRW, Zollhof 2, 40221 Düsseldorf, Deutschland

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

EDM-Register für Österreich 9008392384143
Registernummer nach §9 VerpackG DE2683800995080
Informationen zu den abfallwirtschaftlichen Zielquoten erhalten Sie hier:
https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete/

Mitglied der Initiative "Fairness im Handel".
Nähere Informationen: https://www.fairness-im-handel.de

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien