Zum Inhalt springen

Coffee Academy – Barista-Wissen für zuhause

Rheinland.Coffee

Die Rheinland.Coffee Academy Baristakurse

Bei Rheinland.Coffee arbeiten Barista, die Ihr Handwerk verstehen. Im täglichen Einsatz für unsere Kundinnen und Kunden bereiten wir zahlreiche Kaffeespezialitäten zu. Dieses Wissen nutzen wir für unsere "Coffee Academy". Zum einen können unsere Barista dich beraten, wenn du wissen willst, worauf du beim Kauf einer eigenen "Barista-Ausstattung" achten solltest - zum anderen können wir dir auch zeigen, wie du deine Lieblingskaffees perfekt zubereitest. Unsere Rheinland.Coffee.Academy bringt Kaffeewissen für Dich vom Kennen zum Können. In unseren Barista Kursen bringen unsere Profi-Barista dir bei, wie bester Espresso und kreative Latte Art echtes Café-Feeling in dein zu Hause bringen. Daneben beraten wir dich auch bei der Auswahl der für dich und dein "Home-Café" passenden Ausstattung, der Inbetriebnahme unserer Espresso- und Kaffeemaschinen und später in der Optimierung bei der Zubereitung deiner perfekten Kaffeespezialitäten.

Zu unseren Kursen

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien