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Ascaso Espressomaschinen

Ascaso – for coffee lovers

Die Geschichte von Ascaso beginnt in den 1950er Jahren in Spanien. Jesus Ascaso arbeitete gut 10 Jahre in der Fertigung für Gaggia Kaffeemaschinen und kam so in den Kontakt mit der Materie. 1962 folgte der Gang in die Selbständigkeit: Ascaso produzierte und vertrieb Ersatzteile und Komponenten für Espressomaschinen. Das Wissen über das „Innenleben“ von Maschinen nutzte dann der Sohn des Gründers, um in die Herstellung eigener Espressomaschinen einzusteigen. Seitdem vereint Ascaso die klassische Espressokultur mit moderner Technologie und Design.

Ascaso legt Wert auf höchste Qualität und beweist dies in Tests regelmäßig. Besonders die Verwendung der Thermoblocktechnologie zeichnet die Maschinen von Ascaso aus: In extrem kurzer Zeit ist deine Espressomaschine startklar, weil das zeitaufwändige Aufheizen über einen Boiler entfällt. Und dabei liefern die Espressomaschinen von Ascaso höchste Temperaturstabiltät beim Bezug mehrere Espressi.

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ascaso H64 - Die NEUE Mühle - 64 mm Mahlscheiben, Single Dose Kaffeemühlen Ascaso - Rheinland.Coffee

Kaffeemühlen

ascaso H64 - Die NEUE Mühle - 64 mm Mahlscheiben, Single Dose

Regulärer Preis €699,00
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Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien