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Hier kannst du deinen kostenlosen Beratungstermin mit unseren Fachleuten vereinbaren

Du suchst eine Siebträgermaschine, einen Kaffeevollautomaten, eine neue Kaffeemühle oder möchtest einfach nur Zubehör kennen lernen? Du hast in unserem Online-Shop etwas bestellt und möchtest die Artikel bei uns abholen? Oder du weißt schon was du brauchst und möchtest die Produkte direkt im Laden kaufen? - Auf dieser Seite kannst du einen Beratungstermin mit unseren Fachleuten vereinbaren - natürlich kostenlos

Beratungstermin in unserem Espressostudio zwischen Köln und Bonn

Wir laden dich ganz herzlich in unseren Showroom ein - du findest uns in der Kreisstadt Siegburg zwischen Bonn und Köln. Wir nehmen uns Zeit für beste Beratung - daher kannst du bei uns einen Beratungstermin buchen - Montag bis Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr, Samstags von 10:00 - 14:00 Uhr.  Innerhalb dieser Zeiten kannst du natürlich auch ohne Termin vorbeikommen wenn du schon weißt, was du möchtest. Einen Termin in unserem Showroom  kannst du hier vereinbaren.

Beratungstermin online oder telefonisch

Auch wenn du vor einem Kauf eine fachkundige Beratung wünscht, sind wir gerne für dich da - egal ob für ein kurzes Telefonat oder eine ausführliche Beratung via Google Meet. Hier kannst du alle Termine mit uns vereinbaren. 

Hier die direkte Übersicht:

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien