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  • Beschreibung
  • Daten & Fakten
  • Produktsicherheit & Hersteller

Die MIGNON XL ist die Hochleistungs-Mignon von Eureka und setzt neue Maßstäbe für Kaffeeliebhaber und Baristas. Ausgestattet mit einem 65 mm Diamond Inside Scheibenmahlwerk, das bisher nur in der Atom Specialty Profi Serie zu finden war, vermahlt diese Mühle beeindruckende 2,2 – 2,6 g Mahlgut pro Sekunde. Das komfortable Touch-Display bietet zwei programmierbare Portioniereinstellungen, während die geräuschreduzierte Bauweise ein angenehmes Mahlerlebnis garantiert.

Dank der innovativen ACE Technologie wird das Verklumpen und elektrostatische Aufladen des Mahlguts effektiv verhindert. Die mikrometrische Mahlgradeinstellung erfolgt über ein angenehm großes Einstellrad, sodass Sie Ihren perfekten Mahlgrad mühelos finden können. Die gummierte, abnehmbare und höhenverstellbare Siebträgergabel ermöglicht ein schonendes „Hands-Free“-Arbeiten, was die Zubereitung Ihres Lieblingskaffees noch einfacher macht.

Zusätzlich zur Mühle erhalten Sie die speziell für Mignon Mühlen entwickelte Barista Matte, eine Tamper Station und einen Reinigungspinsel, die alle dazu beitragen, Ihre Kaffeekunst auf das nächste Level zu heben. Die MIGNON XL ist die ideale Wahl für alle, die professionelle Leistungsmerkmale in einem kompakten und stilvollen Design suchen. Egal, ob Sie zu Hause oder in einem Café arbeiten, diese Mühle bietet alles, was Sie für ein hervorragendes Kaffeeerlebnis benötigen.

Entdecken Sie die Welt des perfekten Kaffees mit der MIGNON XL und genießen Sie die Freiheit, Ihren Kaffee nach Ihren Wünschen zu mahlen und zuzubereiten.

Allgemeine Eigenschaften

Mahlwerk Scheibe, 65 mm

Technische Eigenschaften

Abmessungen & Gewicht

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller EUREKA
Adresse Conti Valerio S.r.l.
Via Luigi Longo 39/41
50019, Sesto Fiorentino (FI) - ITALY
Tel. +39 055 4200011
Fax +39 055 4200010
P. Iva 03094860487
E-Mail info@eureka.co.it

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien