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  • Beschreibung
  • Produktsicherheit & Hersteller

Der bodenlose Siebträger von Bezzera passt in die hauseigene BZ-Brühgruppe – also genau in die Maschinen, an denen ein E61-Siebträger nicht passt. Ohne Auslauf siehst du von unten, wie der Espresso aus dem Sieb tritt: gleichmäßig, oder mit Spritzern und hellen Stellen, die auf Channeling hinweisen.

Passt zu

Bezzera-Maschinen mit BZ-Brühgruppe, zum Beispiel BZ09, BZ10, BZ13, BZ16, Nini, Duo DE und Matrix DE. Nicht für Modelle mit E61-Brühgruppe – dafür gibt es den bodenlosen Bezzera-Siebträger für E61.

Wichtig: ohne Sieb

Der Siebträger wird ohne Siebeinsatz geliefert. Du verwendest das 58-mm-Sieb deiner Maschine weiter.

Ausführung

  • Siebdurchmesser 58 mm
  • Verchromter Siebträgerkopf, schwarzer Kunststoffgriff
  • Original Bezzera, Artikelnummer 5965595.01R

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller Bezzera
Adresse G. BEZZERA SRL
Via luigi Bezzera, 1
20088 Rosate
Milano, ITALY
E-Mail info@bezzera.it

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien