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  • Beschreibung
  • Produktsicherheit & Hersteller

Die Bonavita Voyager Mini ist eine kompakte Espressomaschine für alle, die Café-Qualität wollen, aber keine halbe Küchenzeile dafür hergeben können. Sie vereint Mahlwerk und Brühgruppe in einem zusammenklappbaren Gehäuse — und mahlt dank Akku auch dort, wo keine Steckdose in Reichweite ist.

Integriertes Mahlwerk

Die Bohnen werden direkt im Gerät frisch gemahlen. Kein separater Mühlenplatz, kein Umfüllen — Bohnen rein, Espresso raus.

Präzise Brühtemperatur

Die Temperatursteuerung hält das Wasser innerhalb von 1 °C der eingestellten Brühtemperatur. Das ist der Unterschied zwischen einem Espresso, der jedes Mal gleich schmeckt, und einem, der es nicht tut.

Drei Zubereitungsarten

  • Espresso — klassisch, unter Druck extrahiert
  • Long Black — Espresso mit heißem Wasser aufgefüllt
  • Cold Brew — kalte Extraktion direkt im Gerät

Akku und Netz

Im Akkubetrieb stehen das Mahlwerk und die Cold-Brew-Funktion zur Verfügung. Für Espresso und andere heiße Getränke braucht die Voyager Mini eine Steckdose.

Technische Daten

  • Farben: Schwarz, Silvery Grey
  • Maße: 395 × 185 × 385 mm
  • Gewicht: 4,69 kg
  • Stromversorgung: Netzbetrieb; Akku für Mahlwerk und Cold Brew
  • Bauform: zusammenklappbar
  • Artikelnummern: BVC2025G-EU-B (Schwarz), BVC2025G-EU-G (Silvery Grey)

Lieferumfang

Maschine, Tamper und Espresso-Brühkammer. Brühkammern für Nespresso- und Dolce-Gusto-Kapseln sind separat erhältlich.

Für wen

Für kleine Küchen, Apartments, Büros und Zweitwohnsitze — und für alle, die ihre Espressomaschine mit ins Wochenende nehmen wollen. Angaben laut Hersteller.

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller Bestbrew
Adresse Bestbrew GmbH
Wilhelm-Mast-Str. 7
38304 Wolfenbüttel
E-Mail kontakt@bestbrew.de

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien