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  • Beschreibung
  • Produktsicherheit & Hersteller

Der Eureka Mignon Automatic Tamper presst dein Kaffeemehl auf Knopfdruck – bei jedem Shot mit demselben Druck. Er ist als Unterbau für die Mignon gebaut: Die Mühle steht oben auf dem Tamper, zwei Mulden nehmen ihre Füße auf. So mahlst und tamperst du an einem Platz, ohne zusätzliche Stellfläche.

So arbeitet er

  • Siebträger in die Gabel stellen, Start drücken: Im Modus Single tampert er in 0,9 Sekunden, im Modus Double zweimal nacheinander in 1,4 Sekunden.
  • Der Anpressdruck ist einstellbar, die Bedienung läuft über ein Touch-Display.
  • Im Clean-Modus senkt sich die Stempelscheibe ab und lässt sich zum Reinigen abnehmen.
  • Die Gabel ist von 39 bis 60,6 mm höhenverstellbar – für Siebträger mit Einfach- oder Doppelauslauf und für bodenlose Siebträger.
  • Die 58-mm-Stempelscheibe ist ab Werk eingebaut. Eureka legt den Tamper auf mindestens 300.000 Tampvorgänge aus.

Passt zu

Gebaut für die Mignon-Serie: Specialità, Specialità Smart, Silenzio, Turbo, Zero, Libra, Manuale, Bravo und Classico. Freistehend funktioniert er auch neben jeder anderen Mühle. Ausgelegt ist er auf 58-mm-Siebträger. Für die Mignon Single Dose ist er nicht vorgesehen.

Lieferumfang und Maße

  • Automatic Tamper, Reinigungsbürste, Inbusschlüssel
  • 143 × 125 × 179 mm (T × B × H), 4 kg
  • Gehäuse mattschwarz, Gabel verchromt

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller EUREKA
Adresse Conti Valerio S.r.l.
Via Luigi Longo 39/41
50019, Sesto Fiorentino (FI) - ITALY
Tel. +39 055 4200011
Fax +39 055 4200010
P. Iva 03094860487
E-Mail info@eureka.co.it

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien