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Entkalken

Profitec GO entkalken – und warum Zitronensäure die Garantie kostet

Deine Profitec GO braucht plötzlich ewig zum Aufheizen oder wird nicht mehr richtig heiß? In den allermeisten Fällen ist Kalk die Ursache – und das kannst du selbst beheben. Entscheidend ist nur, womit.

Wichtiger Hinweis zur Garantie

Verwende bitte keinen markenfremden Entkalker und insbesondere keine Zitronensäure. Beides lässt sich später im Gerät technisch nachvollziehen und führt dazu, dass die Garantie für deine Profitec GO erlischt. Das ist kein Kleingedrucktes, das wir irgendwann hervorholen – es ist im Zweifel in der Maschine sichtbar.

Der richtige Entkalker

ECM und Profitec haben für ihre Maschinen einen eigenen Entkalker auf Weinsäure-Basis entwickelt. Der ist deutlich weniger aggressiv als Zitronensäure und auf die Materialien abgestimmt, die in deiner Maschine verbaut sind. Er kommt in kleinen Tüten.

Dosierung: etwa ein Drittel Beutel je Entkalkung – nicht mehr. Diesen Anteil in Wasser auflösen.

Mehr hilft hier ausdrücklich nicht mehr. Eine höhere Konzentration löst den Kalk nicht besser, sie belastet nur die Dichtungen und den Kessel.

Schritt für Schritt

  1. Ein Drittel Beutel in Wasser auflösen und die Mischung zusammen mit 1 Liter Wasser in den Tank geben.
  2. Die Mischung durch die kalte Maschine laufen lassen. Also nicht vorher aufheizen.
  3. Die Maschine danach einmal kurz aufheizen lassen. Wirklich nur kurz.
  4. Anschließend mit mindestens 1 bis 2 Litern klarem Wasser nachspülen.

Keine lange Einwirkzeit. Das hier ist eine Durchlaufentkalkung, kein Einweichen. Der Entkalker soll durch die Maschine wandern, nicht darin stehen. Wer die Lösung stundenlang im Kessel lässt, richtet mehr Schaden an als der Kalk.

Einmal reicht nicht immer

Je nach Verkalkungsgrad musst du den Vorgang wiederholen – gerade dann, wenn länger nicht entkalkt wurde. Danach ist das Problem behoben und deine Maschine heizt wieder einwandfrei.

Wenn sie das nach dem zweiten oder dritten Durchgang immer noch nicht tut, liegt es sehr wahrscheinlich nicht am Kalk. Dann hör bitte auf zu entkalken und melde dich bei uns.


Passend dazu

Du kommst nicht weiter?

Wenn du dir bei einem Schritt unsicher bist, mach lieber nichts falsch: Schreib uns oder komm in Siegburg vorbei. Wir schauen uns die Maschine an – und wenn es doch ein Werkstattfall ist, sagen wir dir das ehrlich, bevor du weiter auf eigene Faust entkalkst.

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien