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  • Beschreibung
  • Daten & Fakten
  • Produktsicherheit & Hersteller

Bezugshebel für ECM von Wiedemann – Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft

Der Bezugshebel von Wiedemann ist ein hochwertiges Upgrade für ECM-Espressomaschinen und ersetzt den serienmäßigen Bedienhebel durch ein präzise gefertigtes Element aus massivem Holz. Gefertigt aus Hölzern aus nachhaltiger Forstwirtschaft, verbindet dieser Brühgruppenhebel natürliche Haptik mit technischer Passgenauigkeit – jetzt auch einzeln erhältlich.

Der Kipphebel ist mit einem M8-Innengewinde ausgestattet und speziell für ECM-Brühgruppen konzipiert. Die sorgfältige Verarbeitung sorgt für einen sicheren Sitz und eine langlebige Funktion im täglichen Betrieb. Durch die handveredelte Holzoberfläche entsteht ein warmes, kontrolliertes Griffgefühl, das den Bezugsvorgang bewusst erlebbar macht.
Erhältlich in mehreren Holzvarianten lässt sich der Bezugshebel optisch perfekt auf deine Maschine und weiteres Zubehör abstimmen.

Wichtiger Hinweis:
Der Bedienhebel ist ca. 70 mm lang. Bei Maschinen, die ursprünglich mit einem tropfenförmigen Bezugshebel ausgestattet waren, kann bei der Montage eine kürzere Distanzstange erforderlich sein.

Allgemeine Eigenschaften

Technische Eigenschaften

Sonstige Daten & Fakten

Holzvarianten

  • Olive – lebendige Maserung, mediterraner Charakter
  • Nussbaum – warm, elegant und klassisch
  • Eiche – ruhig, hell und zeitlos
  • Räuchereiche – dunkel, markant und modern

Technische Details

  • Produkttyp: Brühgruppenhebel / Bezugshebel
  • Gewinde: M8 Innengewinde
  • Länge: ca. 70 mm
  • Material: Massivholz (handveredelt)
  • Kompatibilität: ECM Espressomaschinen mit M8-Aufnahme
  • Lieferumfang: 1 × Bezugshebel aus Holz

Abmessungen & Gewicht

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller Wiedemann
Adresse Wiedemann Manufaktur
Inh. Nico Wiedemann
Eisenbahnstraße 1
88255 Baienfurt
E-Mail mail@wiedemann.coffee

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien