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Eureka Mignon LIBRA 65 ALL Purpose - Grind by weight mit Waage - 10 Jahre Garantie auf den Motor

Die Eureka Mignon LIBRA 65 All Purpose Kaffeemühle setzt neue Maßstäbe im Home-Barista-Bereich. Mit der integrierten Wiegezelle wird die Kaffeemehlmenge exakt abgewogen. Die Grind-by-Weight Technologie garantiert eine konstante Genauigkeit mit einer Abweichung von ±0,2 g pro Shot. Der leistungsstarke 310W Motor und die präzisen 65mm gehärteten Stahlscheiben sorgen für ein gleichmäßiges Mahlergebnis.

Die Mühle ist vielseitig einsetzbar dank ihrer All Purpose Mahlscheiben, die für alle Zubereitungsarten von Espresso bis French Press geeignet sind. Das neue extragroße Einstellrad ermöglicht eine einfache Anpassung des Mahlgrads, während die verstellbare Gabel Flexibilität für verschiedene Siebträgergrößen bietet.

Dank der Silent Technology bleibt die Mühle auch bei intensiver Nutzung angenehm leise. Der robuste neue Bohnenbehälter verleiht der Mühle ein elegantes Aussehen und das ACE-System verhindert störende statische Aufladungen. Erlebe Perfektion und Komfort beim Mahlen – wann immer du es brauchst.


Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU
Dosierung
  • Grind by Weight
Material Mahlscheiben gehärteter Stahl
Mahlwerk Scheibe, 65 mm

Technische Eigenschaften

Motorleistung (Watt) 310
Bohnenbehälter Kapazität (g) 350
Single Dose Aufsatz ❌

Abmessungen & Gewicht

Maße (B/T/H) in mm 124 / 192 / 390
Gewicht (kg) 6.5

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller EUREKA
Adresse Conti Valerio S.r.l.
Via Luigi Longo 39/41
50019, Sesto Fiorentino (FI) - ITALY
Tel. +39 055 4200011
Fax +39 055 4200010
P. Iva 03094860487
E-Mail info@eureka.co.it

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Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien