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Eureka Mignon Libra Brew – Filtermühle mit eingebauter Waage

Die Eureka Mignon Libra Brew nimmt dir das Abwiegen ab. Eine eingebaute Waage misst während des Mahlens und stoppt, wenn die eingestellte Menge erreicht ist – Grind by Weight statt Zeitsteuerung.

Für wen sie gemacht ist

Für alle, die Filterkaffee reproduzierbar aufbrühen wollen. Wer sein Rezept auf das Gramm genau fährt, spart sich mit der Libra Brew den Umweg über die Tischwaage – und bekommt trotzdem jedes Mal dieselbe Dosis.

Was sie ausmacht

  • Stufenlose mikrometrische Verstellung. Eurekas Patent erlaubt feinste Korrekturen ohne Rasten – gerade bei Filterkaffee entscheidet das über die Extraktion.
  • ACE-System gegen Klumpen und statische Aufladung: Das Mahlgut fällt locker heraus, statt am Auslauf zu haften.
  • Mignon-Bauform. Mit 390 mm Breite passt sie auch dorthin, wo für eine große Mühle kein Platz ist.

Technische Daten

  • Mahlwerk: Scheibenmahlwerk, 55 mm, gehärteter Stahl
  • Motor: 310 Watt
  • Maße: 216 mm hoch, 390 mm breit, 124 mm tief
  • Gewicht: 5,6 kg

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU
Dosierung
  • Grind by Weight
Material Mahlscheiben gehärteter Stahl
Mahlwerk Scheibe, 55 mm

Technische Eigenschaften

Motorleistung (Watt) 310

Abmessungen & Gewicht

Maße (B/T/H) in mm 390 / 124 / 216
Gewicht (kg) 5.6

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller EUREKA
Adresse Conti Valerio S.r.l.
Via Luigi Longo 39/41
50019, Sesto Fiorentino (FI) - ITALY
Tel. +39 055 4200011
Fax +39 055 4200010
P. Iva 03094860487
E-Mail info@eureka.co.it

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien