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  • Beschreibung
  • Daten & Fakten
  • Produktsicherheit & Hersteller

Die Quick Mill Pop-UP mit PID Steuerung und ECO MODE bietet präzise Temperaturkontrolle und Energieeffizienz für den perfekten Espresso.

Die Quick Mill Pop-UP Espressomaschine ist die ideale Wahl für Kaffeeliebhaber, die Wert auf Präzision und Energieeffizienz legen. Mit der neuen PID Steuerung kannst du die Brühtemperatur individuell anpassen, während das Einkreis Kesselsystem mit Isolierung für eine konstante Leistung sorgt. Der Standby- und ECO MODE spart Energie, wenn die Maschine nicht in Gebrauch ist. Das Drehrad für Dampfbezug aus Holz und die Cold Touch Dampflanze bieten zusätzlichen Komfort und Sicherheit. Der leicht entnehmbare Wassertank macht die Handhabung besonders einfach. Diese Maschine vereint traditionelle Qualität mit modernen Funktionen und ist perfekt für deine persönliche Kaffeezubereitung.

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU
Brühgruppe Herstellerentwicklung
Kesselmaterial Messing
Wasseranschluss Tankbetrieb
Pumpentyp Vibrationspumpe
Aufheizart Boiler
Dosierung Manuell mit Shottimer

Technische Eigenschaften

Manometer
  • Pumpendruckmanometer
Ventile Dampf / Heißwasser Taster / Knopf
Wasservolumen Frischwassertank: 1.8 L
Wasserboiler: 0.4 L

Abmessungen & Gewicht

Maße (B/T/H) in mm 255 / 333 / 382
Gewicht (kg) 16.0

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller Quick Mill
Adresse Quick Mill S.r.l.
V. Stati Uniti d’America 6/8
20030 Senago (MI) – Italia
E-Mail info@quickmill.it

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien