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  • Beschreibung

Endlich sind sie da - und wir haben uns etwas gegönnt: Die Rheinland.Coffee Kaffeetassen!

Unsere Tassen gibt es in 5 Größen (gemessen mit ca. 1 cm Platz zum Mundrand, gefüllt also noch mehr möglich)

  1. 50 ml - für Espresso und Ristretto
  2. 80 ml - für Espresso Doppio oder Espresso Macchiato
  3. 150 ml - für FlatWhite oder Italien Cappuccino
  4. 2oo ml - für Kaffee, Americano oder größeren Cappuccino
  5. 330 ml - für Milchkaffee

Unsere Espressotassen (50 ml und 90 ml) besitzen einen Cram Dot für noch mehr Espressogeschmack. Sie besitzen zudem die typische und bewährte Ei-Form und sind im inneren abgerundet. Das weiße Porzellan ist insbesondere in den beiden Espressotassen schön dickwandig, zum Mund hin aber angenehm abgerundet. Die leichte "Pott-Form" der 150 ml, 200 ml und 330 ml Tassen ist angenehm zu halten mit schöner großer Öffnung. 

Die Tassen kommen natürlich inklusive der Untertassen. 

 

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien