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  • Beschreibung
  • Daten & Fakten
  • Produktsicherheit & Hersteller

Neuer Name, bekannte Mühle: Die ROASTLY DF64 ist die Mühle, die du bei uns bisher als G-Iota DF64 Gen 2 kennst. Gleiche Fabrik, gleiche Technik – G-Iota bringt seine Mühlen jetzt unter dem Namen ROASTLY auf den deutschen Markt, mit mehr Zubehör im Karton.

Der Single-Dose-Klassiker mit 64-mm-Red-Titan-Scheiben

Die DF64 hat die Kategorie der bezahlbaren Single-Dose-Mühlen geprägt: kompakt auf der Arbeitsplatte, kompromisslos im Mahlbild und gebaut für den einen, frisch gemahlenen Bezug. Du füllst nur die Bohnen ein, die du gerade brauchst – nichts bleibt im Trichter und wird alt.

Die 64-mm-Flachmahlscheiben sind rot-titanbeschichtet (Red Ti), die Mahlgradverstellung ist stufenlos von Espresso bis Filter. Ein Plasmagenerator rund um den Auslass neutralisiert die statische Aufladung, Blasebalg und Ionisator holen auch den Rest aus dem Mahlwerk. ROASTLY gibt eine Retention von durchschnittlich rund 0,1 g an.

Die aktuelle Version 2.7 bringt zusätzlich einen überarbeiteten Anti-Popcorn-Deckel, der den Blasebalg sicher hält.

Im Lieferumfang

  • ROASTLY DF64 Red Ti mit Blasebalg und Dosierbecher
  • WDT-Tool mit Holzgriff
  • RDT-Sprühflasche
  • Reinigungsbürste

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU
Dosierung
  • Manuell
Material Mahlscheiben Stahl
Mahlwerk Scheibe, 64 mm

Technische Eigenschaften

Motorleistung (Watt) 250
Bohnenbehälter Kapazität (g) 50
Single Dose Aufsatz ✅

Abmessungen & Gewicht

Maße (B/T/H) in mm 130 / 225 / 300
Gewicht (kg) 7.2

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller ROASTLY
Adresse Hersteller und verantwortliche Person EU:
MobiHero GmbH
Braunstr. 7
81545 München
Deutschland

WEEE-Reg.-Nr. DE 25491888
E-Mail support@mobihero.de

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien