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  • Beschreibung
  • Daten & Fakten
  • Produktsicherheit & Hersteller

Neuer Name, bekannte Mühle: Die ROASTLY DF83V ist die Mühle, die du bei uns bisher als G-Iota DF83V kennst. Gleiche Fabrik, gleiche Technik – G-Iota bringt seine Mühlen jetzt unter dem Namen ROASTLY auf den deutschen Markt, mit Red-Titan-Scheiben ab Werk.

Der große Bruder der DF64: 83 mm und variable Drehzahl

Die DF83V bringt den bekannten Single-Dose-Workflow der DF-Serie auf 83-mm-Flachmahlscheiben. Die größeren Scheiben mahlen schneller und geben dir mehr Süße und Körper in der Tasse – für Espresso ebenso wie für Filterkaffee.

Über den Drehzahlregler mit Anzeige stellst du die Geschwindigkeit des Mahlwerks ein: langsamer für mehr Klarheit, schneller für mehr Körper. Die Mahlgradverstellung ist stufenlos, ein kräftiger DC-Motor treibt die großen Scheiben an. Die rot-titanbeschichteten (Red Ti) Scheiben haben scharfe Kanten und eine lange Lebensdauer.

Die aktuelle Generation 3 hat einen Plasma-Generator gegen statische Aufladung und einen Knocker. ROASTLY gibt eine Retention von durchschnittlich rund 0,1 g an.

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU
Dosierung
  • Manuell
Material Mahlscheiben Stahl
Mahlwerk Scheibe, 83 mm

Technische Eigenschaften

Single Dose Aufsatz ✅

Abmessungen & Gewicht

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller ROASTLY
Adresse Hersteller und verantwortliche Person EU:
MobiHero GmbH
Braunstr. 7
81545 München
Deutschland

WEEE-Reg.-Nr. DE 25491888
E-Mail support@mobihero.de

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien