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  • Beschreibung
  • Daten & Fakten
  • Produktsicherheit & Hersteller

Siebträger „Elegant“ – für ECM & alle E61-Brühgruppen von Wiedemann

Der Siebträger Elegant von Wiedemann verbindet klassisches ECM-Design mit echter Manufaktur-Qualität. Gefertigt aus massivem Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft und ausgestattet mit einem original ECM Siebträgerkopf aus verchromtem Messing, ist dieser Siebträger die perfekte Wahl für alle, die Wert auf Haptik, Präzision und zeitlose Ästhetik legen.
Passend für alle Espressomaschinen mit E61-Brühgruppe – hier konsequent im ECM Look umgesetzt.

Die Griffform „Elegant“ steht für klare Linien, ausgewogene Ergonomie und ein ruhiges Handling beim Einspannen. Mit seiner sorgfältig verarbeiteten Holzoberfläche und dem perfekt abgestimmten Gewicht liegt der Siebträger sicher und angenehm in der Hand.
Wiedemann gewährt 5 Jahre Garantie auf die Holzteile – ein klares Bekenntnis zu Qualität, Materialauswahl und handwerklicher Verarbeitung.

Allgemeine Eigenschaften

Technische Eigenschaften

Sonstige Daten & Fakten

Holzvarianten

  • Olive – lebendige Maserung, mediterraner Charakter
  • Nussbaum – warm, elegant und klassisch
  • Eiche – ruhig, hell und zeitlos
  • Räuchereiche – dunkel, markant und modern

Technische Daten

  • Griffform: Elegant
  • Länge Griff (ohne Siebträgerkopf): 120 mm
  • Breite: bis ca. 30 mm
  • Gewicht (ohne Siebträgerkopf): ca. 232 g
  • Brühgruppe: E61
  • Siebträgerkopf: Original ECM, Messing verchromt
  • Lieferumfang: 1 × zertifizierter Siebträger

Abmessungen & Gewicht

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller Wiedemann
Adresse Wiedemann Manufaktur
Inh. Nico Wiedemann
Eisenbahnstraße 1
88255 Baienfurt
E-Mail mail@wiedemann.coffee

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien