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  • Beschreibung
  • Produktsicherheit & Hersteller

Die Wacaco Minipresso GR2 ist die konsequente Weiterentwicklung eines der beliebtesten tragbaren Espressobereiter weltweit. Noch kompakter, leichter und nachhaltiger konstruiert, liefert sie weiterhin beeindruckende Espressoqualität – ganz ohne Strom oder Batterie.

Mit ihrem überarbeiteten Design richtet sich die GR2 an alle, die auch unterwegs nicht auf echten Espresso verzichten wollen: ob beim Camping, auf Reisen oder im Büro.

Ein echtes Highlight ist der neue integrierte, verstellbare Siebkorb, der dir maximale Kontrolle über deinen Kaffee gibt. Du kannst flexibel zwischen 8 g und 12 g Kaffeepulver wählen und so die Stärke deines Espressos individuell bestimmen – von mild bis intensiv. Das Ergebnis: mehr Freiheit, mehr Präzision und genau der Geschmack, den du willst.

Auch die Benutzerfreundlichkeit wurde deutlich verbessert. Die Minipresso GR2 kommt mit durchdachtem Zubehör wie einem Dosing Funnel für sauberes Befüllen und einer Abtropfschale, die die Zubereitung noch komfortabler macht. Jeder Handgriff sitzt – für ein reibungsloses Kaffeeerlebnis, egal wo du bist.

Neben Performance und Komfort wurde auch die Nachhaltigkeit optimiert: Durch den Einsatz von biobasierten Materialien und einer reduzierten Kunststoffmenge setzt Wacaco ein klares Zeichen für umweltbewusstes Design.

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller WACACO
Adresse EU Verantwortliche Person:
Selection-Trade GmbH i.G.
Gervinusstraße 10
60322 Frankfurt
E-Mail op@selection-trade.de

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien