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  • Beschreibung
  • Produktsicherheit & Hersteller

WDT Stand – Standfuß für Wiedemann WDT-Tool
Immer griffbereit, stilvoll präsentiert: Der Wiedemann WDT Stand ist die perfekte Ergänzung zu deinem Wiedemann WDT-Tool. Gefertigt aus hochwertigen, nachhaltig gewonnenen Hölzern bietet er einen sicheren und eleganten Platz für dein Werkzeug. So bleibt deine Arbeitsfläche aufgeräumt – und dein WDT-Tool stets zur Hand.

Der Standfuß ist in vier edlen Holzarten erhältlich und wird, wie alle Wiedemann-Produkte, mit höchster Präzision und Liebe zum Detail gefertigt. Eine stabile Passform sorgt für sicheren Halt, die feine Oberflächenbehandlung für eine angenehme Haptik und ein stilvolles Erscheinungsbild.

Mit dem Wiedemann WDT Stand bringst du Ordnung und Design auf deine Kaffeestation – perfekt abgestimmt auf das Wiedemann WDT-Tool und die übrigen Zubehörteile der Serie.

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller Wiedemann
Adresse Wiedemann Manufaktur
Inh. Nico Wiedemann
Eisenbahnstraße 1
88255 Baienfurt
E-Mail mail@wiedemann.coffee

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien