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  • Beschreibung
  • Daten & Fakten
  • Produktsicherheit & Hersteller

Du kannst Dich nicht zwischen einem klassischen Doppelauslauf und einem bodenlosen Siebträger entscheiden? Mit dem WPM WD-100 musst Du das auch nicht! Dieser innovative 2-in-1 Siebträger ist die ultimative Lösung für anspruchsvolle Home-Baristas, die volle Kontrolle über ihre Extraktion wollen.

Das Highlight: Dank des modularen Designs lässt sich der aufsteckbare Sockel mit nur einem Handgriff entfernen. So verwandelst Du Deinen klassischen Siebträger in Sekundenschnelle in eine bodenlose Variante, um Deine Extraktion zu analysieren und Deine Puck-Vorbereitung zu perfektionieren. Zudem bietet Dir das System die Freiheit, Griff und Griffknauf individuell zu tauschen – für eine Ergonomie und Optik, die exakt zu Deinem Stil passt.

Wichtiger Hinweis: Dieser Siebträger wurde speziell für WPM-Espressomaschinen entwickelt. Er ist nicht mit Maschinen anderer Hersteller kompatibel.

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU

Technische Eigenschaften

Sonstige Daten & Fakten
  • Modell: WPM WD-100 2-in-1 Siebträger
  • Konfiguration: Wechselbar zwischen Doppelauslauf und Bodenlos
  • System: Modulares Design mit abnehmbarem Sockel
  • Anpassbarkeit: Austauschbarer Griff und Griffknauf
  • Kompatibilität: Exklusiv für WPM-Espressomaschinen (z.B. KD-Serie)
  • Material: Hochwertiger Edelstahl und ergonomischer Kunststoff/Holz-Mix (je nach Konfiguration)

Abmessungen & Gewicht

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller WPM Europe Representative - Karabusta Rösterei
Adresse Auf dem Hüls 20
40822 Mettmann
E-Mail europe@wpmcoffee.com

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien