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  • Beschreibung

Barista Ausbildung für die Gastronomie

Kaffee ist die Visitenkarte deines Betriebs. Ob Restaurant, Café oder Hotel – wenn der Kaffee nicht stimmt, bleibt genau das beim Gast hängen. Bitter, wässrig, sauer oder einfach nur „ok“ – das sind die Probleme, mit denen viele Betriebe kämpfen. Doch richtig guter Kaffee begeistert, macht Lust auf Wiederkommen und bringt dir zufriedene Gäste.

Was dich und dein Team erwartet
In unserer Barista-Ausbildung zeigen wir praxisnah, wie dein Team zuverlässig perfekte Kaffeespezialitäten zubereitet – auch im stressigen Alltag. Wir vermitteln die Grundlagen, geben einfache Routinen an die Hand und sorgen dafür, dass Qualität nicht vom Zufall abhängt.

Inhalte & Schwerpunkte

  • Espresso verstehen & reproduzieren: Mahlgrad, Menge, Extraktion

  • Milch & Milchschaum: Cappuccino, Flat White & Latte Macchiato in gleichbleibender Qualität

  • Fehlerquellen erkennen & vermeiden: Bitterkeit, Säure, schwacher Geschmack

  • Arbeitsabläufe optimieren: Effizient arbeiten, auch bei hohem Gästeaufkommen

  • Praxisübungen: Jeder Teilnehmende bereitet selbst Getränke zu und übt direkt am Siebträger

Organisatorisches

  • Dauer: Ein Vormittag (ca. 4 Stunden) - Termin nach Vereinbarung

  • Gruppengröße: max. 6 Personen für intensives Training

  • Ort: In der Rheinland.Coffee Academy in Siegburg – oder direkt bei dir im Betrieb

Für wen ist der Workshop geeignet?

  • Gastronomie- und Café-Betriebe, die ihren Kaffee auf ein neues Level heben wollen

  • Teams, die sichere Routinen im Umgang mit Siebträgermaschinen entwickeln möchten

  • Unternehmer:innen, die zufriedene Gäste und ein stimmiges Gesamterlebnis schaffen wollen

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien