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Bezzera Aria S MN – E61 für die schmale Küchenzeile

Die Bezzera Aria S MN ist eine der schmalsten Maschinen mit echter E61-Brühgruppe: 25 Zentimeter Breite, und trotzdem ein Wärmetauscher mit anderthalb Litern.

Warum die Breite zählt

Die meisten E61-Maschinen brauchen 30 bis 33 Zentimeter. Zwischen zwei Hängeschränken oder neben der Mühle wird das eng. Die Aria kommt mit 25 aus, ohne bei der Technik zu sparen – 24 Kilo Gewicht sorgen dafür, dass sie trotzdem nicht wandert, wenn du den Siebträger einsetzt.

Was E61 bedeutet

  • Thermische Masse. Die Brühgruppe hält die Temperatur, statt sie zwischen zwei Bezügen zu verlieren.
  • Mechanische Präinfusion. Der Hebel öffnet stufenweise, der Puck wird vorgenässt, bevor der volle Druck kommt.
  • Ersatzteile überall. Die Gruppe gibt es seit 1961.

Aria S oder Aria Top?

Die Aria Top ergänzt PID-Steuerung, Shot-Timer und eine Rotationspumpe – deutlich leiser und mit Festwasseranschluss. Wer das nicht braucht, bekommt mit der S dieselbe Brühtechnik zum kleineren Preis.

Technische Daten

  • Bauart: Zweikreiser mit Wärmetauscher, Kessel 1,5 Liter
  • Brühgruppe: E61 mit Thermosiphon, Siebträger 58 mm
  • Wassertank: 3 Liter
  • Maße: 25 cm breit, 42,8 cm tief, 41,1 cm hoch
  • Gewicht: 24 kg
  • Anschluss: 230 V / 50 Hz, 1200 Watt

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU
Brühgruppe E61 Original
Kesselmaterial Kupfer
Wasseranschluss Tankbetrieb
Pumpentyp Vibrationspumpe
Aufheizart Boiler
Dosierung Manuell ohne Shottimer

Technische Eigenschaften

Manometer
  • Pumpendruckmanometer
  • Kesseldruckmanometer
Ventile Dampf / Heißwasser Drehventil
Wasservolumen Frischwassertank: 3.0 L
Dampfboiler: 1.5 L

Abmessungen & Gewicht

Maße (B/T/H) in mm 250 / 428 / 411
Gewicht (kg) 24.0

Links & Downloads

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller Bezzera
Adresse G. BEZZERA SRL
Via luigi Bezzera, 1
20088 Rosate
Milano, ITALY
E-Mail info@bezzera.it

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien