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  • Daten & Fakten
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Bezzera Strega FW – Espresso mit dem Hebel

Die Bezzera Strega ist eine Handhebelmaschine mit Federkraft. Statt einer Pumpe, die konstant neun Bar liefert, spannst du beim Herunterziehen des Hebels eine Feder – und die entspannt sich beim Bezug von selbst.

Warum Hebelmaschinen anders schmecken

Eine Pumpe hält den Druck konstant. Eine Feder nicht: Sie beginnt mit hohem Druck und lässt gleichmäßig nach. Genau diese abfallende Druckkurve gilt vielen als das Beste, was man aus einem Espresso herausholen kann – der Anfang extrahiert kräftig, das sanfte Auslaufen holt die Süße, ohne Bitterstoffe mitzunehmen.

Moderne Maschinen versuchen genau das mit Flow Control nachzubilden. Die Strega macht es mechanisch, ohne Elektronik.

Was du dafür mitbringen musst

Eine Hebelmaschine verlangt Übung. Der Mahlgrad muss sitzen, und der Hebel will geführt werden – die ersten Bezüge sind selten die besten. Wer das als Nachteil empfindet, ist mit einer Pumpenmaschine glücklicher. Wer es als Reiz sieht, findet hier ein Gerät, das man über Jahre nicht auslernt.

Technische Daten

  • Bauart: Hebelmaschine mit Federkraft, Wärmetauscher 2 Liter
  • Siebträger: 58 mm
  • Pumpe: Vibrationspumpe zur Kesselspeisung
  • Wassertank: 3 Liter
  • Gewicht: 27 kg
  • Anschluss: 230 V / 50 Hz

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU
Brühgruppe Herstellerentwicklung
Kesselmaterial Kupfer
Wasseranschluss Tankbetrieb
Pumpentyp Vibrationspumpe
Aufheizart Boiler
Dosierung Manuell ohne Shottimer

Technische Eigenschaften

Manometer
  • Kesseldruckmanometer
Ventile Dampf / Heißwasser Drehventil
Wasservolumen Frischwassertank: 3.0 L
Dampfboiler: 2.0 L

Abmessungen & Gewicht

Maße (B/T/H) in mm 300 / 450 / 430
Gewicht (kg) 27.0

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller Bezzera
Adresse G. BEZZERA SRL
Via luigi Bezzera, 1
20088 Rosate
Milano, ITALY
E-Mail info@bezzera.it

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien