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  • Beschreibung
  • Produktsicherheit & Hersteller

Entdecke die neuen ECM Cappuccinotassen, handgemachte Unikate aus Steingut, die jedes Kaffeetrinkerherz höherschlagen lassen. Mit der Tasse sicherst du dir nicht nur eine Cappuccino-Tasse, sondern ein echtes Liebhaberstück, das in keiner Sammlung fehlen sollte.

Jede Tasse ist ein echtes Unikat, liebevoll von Hand gefertigt und mit dem ECM-Logo veredelt. Die rauhe Oberfläche des Steinguts unterstreicht den natürlichen und rustikalen Charme dieser Tassen. Du wirst den Unterschied zu herkömmlichen Tassen sofort spüren!

Ob als Geschenk für einen besonderen Menschen oder als neue Lieblingstasse für dich selbst - mit diesen handgemachte Cappuccino-Tasse aus Steingut bereitest du pure Freude.

Bitte beachte, dass die Tassen nicht spülmaschinengeeignet sind. Sie sollten sorgfältig per Hand gereinigt werden, um ihre einzigartige Schönheit zu bewahren.

Erlebe den perfekten Kaffeegenuss mit den neuen ECM Cappuccinotassen - denn guter Kaffee verdient auch eine gute Tasse!

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller ECM
Adresse Espresso Coffee Machines Manufacture GmbH
Industriestr. 57-61
69245 Bammental
Telefon: +49 (0) 62 23 - 92 55-0
E-Mail info@ecm.de

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien