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  • Beschreibung
  • Daten & Fakten
  • Produktsicherheit & Hersteller

Das Fundament für perfekten Espresso: Stabil, edel und individuell anpassbar.

Jeder Barista weiß: Ein exzellenter Espresso steht und fällt mit dem gleichmäßigen Tampen. Wenn das Kaffeemehl nicht perfekt waagerecht verdichtet wird, sucht sich das Wasser den Weg des geringsten Widerstands (Channeling) – das Ergebnis ist oft ein bitterer oder wässriger Bezug. Hier kommt die höhenverstellbare ECM Tamperstation ins Spiel.

Diese Station aus hochglanzpoliertem Edelstahl ist nicht nur ein optisches Highlight neben deiner ECM-Maschine, sondern ein funktionales Präzisionswerkzeug. Dank der Höhenverstellbarkeit kannst du die Station exakt auf deinen Siebträger (egal ob 1er-, 2er-Auslauf oder bodenlos) einstellen. So liegt der Siebträger absolut waagerecht und stabil auf, während du mit dem Tamper den optimalen Druck ausübst. Mit einem stolzen Gewicht von 1,3 kg verrutscht hier garantiert nichts mehr.

Ein Tipp aus der Rheinland.Coffee Barista-Schule:

Achte beim Einstellen der Höhe darauf, dass der Siebträgergriff leicht über der Arbeitsfläche schwebt, während der Kopf des Siebträgers fest und gerade in der Station sitzt. So verhinderst du, dass du Druck auf den Griff ausübst und erzielst die saubersten Ergebnisse in der Tasse!

Allgemeine Eigenschaften

Technische Eigenschaften

Sonstige Daten & Fakten
  • Material: Hochwertiger, polierter Edelstahl (Finish: Mirror-Look)
  • Besonderheit: Höhenverstellbar (kompatibel mit allen ECM-Filterträgern)
  • Gewicht: 1,3 kg (für maximale Stabilität)
  • Maße: Durchmesser Ø 94 mm | Höhe 75 mm
  • Artikelnummer: AC100061-00
  • Pflegehinweis: Wir empfehlen die Reinigung per Hand, um den Glanz des Edelstahls dauerhaft zu erhalten (nicht spülmaschinenfest).

Abmessungen & Gewicht

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller ECM
Adresse Espresso Coffee Machines Manufacture GmbH
Industriestr. 57-61
69245 Bammental
Telefon: +49 (0) 62 23 - 92 55-0
E-Mail info@ecm.de

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien