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  • Beschreibung
  • Daten & Fakten
  • Produktsicherheit & Hersteller

Geräuschreduzierte Kaffee- und Espressomühle mit 60mm Scheibenmahlwerk, 450 W, 1350 Umdrehungen in der Minute, 4C-Display, Digitale Portionierelektronik mit einfacher und doppelter Portion, Mikrometrische Mahlgradverstellung, herausnehmbare höhenverstellbare Gabel, 500g Bohnenbehälter

  • Silent Technologie
  • "High-Speed" Mahlen
  • Espresso & Brew
  • Stufenlose mikrometrische Mahlgradeinstellung (Eureka patentiert)
  • ACE System
  • "High-Speed" Wartung
  • Universelle höhenverstellbare "Hands-Free" Siebträgergabel
  • Blow Up System
  • "Barista Special" Elektronik
  • Spezifischer Hochleistungsmotor
  • Aluminium Bauweise

MAHLSCHEIBEN

  • Typ: Flach (spezifisches Design)
  • Durchmesser: 60 mm
  • Material: Gehärteter Stahl

 

MAHLUNGSSYSTEM

  • Display: Ja (farbig)
  • Dosiszähler: Ja
  • Beleuchtung des Siebträgers: Ja

 

MOTOR

  • Traktion: Direkt
  • UpM: 1350
  • Leistungsaufnahme: 400 Watt

 

SONSTIGE

  • Mikrometrische und stufenlose Mahlgradeinstellung
  • Mahlgeschwindigkeit (g/s)1,9 - 3,1 Espresso

 

ABMESSUNGEN

  • Höhe440 mm
  • Breite180 mm
  • Tiefe227 mm
  • Gewicht7,8 kg

Allgemeine Eigenschaften

Mahlwerk Scheibe, 60 mm

Technische Eigenschaften

Abmessungen & Gewicht

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller EUREKA
Adresse Conti Valerio S.r.l.
Via Luigi Longo 39/41
50019, Sesto Fiorentino (FI) - ITALY
Tel. +39 055 4200011
Fax +39 055 4200010
P. Iva 03094860487
E-Mail info@eureka.co.it

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien