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Eureka Atom Excellence 75 – 75-mm Scheibenmahlwerk für hohen Durchsatz

Die Eureka Atom Excellence 75 ist die Antwort auf hohen Durchsatz ohne Qualitätsverlust. Das 75-mm Scheibenmahlwerk aus gehärtetem Stahl braucht für dieselbe Menge weniger Umdrehungen als kleinere Mühlen – das schont die Bohne und geht schneller.

Für wen sie gemacht ist

Sie ist gebaut für Küchen, in denen mehrmals täglich Espresso gezogen wird, für kleine Cafés und für alle, die eine Mühle wollen, der man die Reserve anmerkt. Wer nur zwei Tassen am Tag macht, ist mit der Excellence 65 oder einer Mignon besser beraten – die 75er spielt ihre Stärke im Betrieb aus.

Was sie ausmacht

  • Stufenlose mikrometrische Verstellung. Eurekas Patent erlaubt feinste Korrekturen ohne Rasten – beim Espresso ist das der Unterschied zwischen „geht so“ und „sitzt“.
  • ACE-System gegen Klumpen und statische Aufladung: Das Mahlgut fällt locker in den Siebträger, statt zu haften.
  • Silent Technology. Eureka entkoppelt die Mahlkammer akustisch – man merkt es sofort im Vergleich zu einer üblichen Mühle dieser Größe.
  • Metallgehäuse mit 12,0 kg Standfestigkeit – sie wandert nicht beim Einsetzen des Siebträgers.

Espresso, Filter, French Press

Der Verstellbereich reicht von fein für Espresso bis grob für French Press. Wer zwischen den Zubereitungen wechselt, kommt mit wenigen Umdrehungen hin und zurück.

Technische Daten

  • Mahlwerk: Scheibenmahlwerk, 75 mm, gehärteter Stahl
  • Motor: 430 Watt
  • Maße: 544 mm hoch, 278 mm breit, 204 mm tief
  • Gewicht: 12,0 kg

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU
Material Mahlscheiben gehärteter Stahl
Mahlwerk Scheibe, 75 mm

Technische Eigenschaften

Motorleistung (Watt) 430

Abmessungen & Gewicht

Maße (B/T/H) in mm 278 / 204 / 544
Gewicht (kg) 12.0

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller EUREKA
Adresse Conti Valerio S.r.l.
Via Luigi Longo 39/41
50019, Sesto Fiorentino (FI) - ITALY
Tel. +39 055 4200011
Fax +39 055 4200010
P. Iva 03094860487
E-Mail info@eureka.co.it

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien