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Eureka Atom Specialty 75 – 75-mm Mahlwerk mit 900 Watt

Die Eureka Atom Specialty 75 vereint zwei Dinge, die sich sonst ausschließen: ein 75-mm Scheibenmahlwerk mit 900 Watt – und eine Bauform von nur 180 mm Breite. Sie mahlt schnell, gleichmäßig und mit Reserve nach oben, ohne die Küche zu dominieren.

Für wen sie gemacht ist

Für alle, die ihre Mühle täglich fordern: mehrere Espresso hintereinander, Wechsel zwischen Sorten, Filterkaffee für die ganze Familie. Die Leistung merkt man nicht an der Lautstärke, sondern an der Zeit, die man nicht mehr wartet.

Was sie ausmacht

  • Stufenlose mikrometrische Verstellung. Eurekas Patent erlaubt feinste Korrekturen ohne Rasten – beim Espresso ist das der Unterschied zwischen „geht so“ und „sitzt“.
  • ACE-System gegen Klumpen und statische Aufladung: Das Mahlgut fällt locker in den Siebträger, statt zu haften.
  • Silent Technology. Eureka entkoppelt die Mahlkammer akustisch – man merkt es sofort im Vergleich zu einer üblichen Mühle dieser Größe.
  • Metallgehäuse mit 9,5 kg Standfestigkeit – sie wandert nicht beim Einsetzen des Siebträgers.

Espresso, Filter, French Press

Der Verstellbereich reicht von fein für Espresso bis grob für French Press. Wer zwischen den Zubereitungen wechselt, kommt mit wenigen Umdrehungen hin und zurück.

Technische Daten

  • Mahlwerk: Scheibenmahlwerk, 75 mm, gehärteter Stahl
  • Motor: 900 Watt
  • Maße: 570 mm hoch, 180 mm breit, 227 mm tief
  • Gewicht: 9,5 kg

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU
Material Mahlscheiben gehärteter Stahl
Mahlwerk Scheibe, 75 mm

Technische Eigenschaften

Motorleistung (Watt) 900

Abmessungen & Gewicht

Maße (B/T/H) in mm 180 / 227 / 570
Gewicht (kg) 9.5

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller EUREKA
Adresse Conti Valerio S.r.l.
Via Luigi Longo 39/41
50019, Sesto Fiorentino (FI) - ITALY
Tel. +39 055 4200011
Fax +39 055 4200010
P. Iva 03094860487
E-Mail info@eureka.co.it

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien