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  • Beschreibung
  • Daten & Fakten
  • Produktsicherheit & Hersteller

Mit dem Eureka MIGNON Glass Bean Hopper verleihst du deiner Mignon Espressomühle ein sichtbares Upgrade – funktional wie optisch. Der Bohnenbehälter aus hochwertigem Glas ersetzt den klassischen Kunststoffhopper und bringt Klarheit, Wertigkeit und Langlebigkeit in dein Setup.

Die Kombination aus kratzfestem Glas und präzise gefertigten Metallelementen – bestehend aus Deckel und rotierendem Tab – sorgt nicht nur für ein modernes Erscheinungsbild, sondern auch für eine deutlich verbesserte Alltagstauglichkeit. Glas bleibt dauerhaft transparent, verfärbt sich nicht und bewahrt die Bohnen neutral, ohne Gerüche oder Rückstände anzunehmen.

Gerade bei hochwertigen Kaffees macht sich dieser Unterschied bemerkbar: Reinigung wird einfacher, Hygiene steigt und deine Bohnen bleiben geschmacklich unverfälscht. Der Glass Bean Hopper ist die ideale Wahl für alle, die ihre Mignon nicht nur nutzen, sondern bewusst gestalten möchten.

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU

Technische Eigenschaften

Abmessungen & Gewicht

Maße (B/T/H) in mm 145 / 145 / 130

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller EUREKA
Adresse Conti Valerio S.r.l.
Via Luigi Longo 39/41
50019, Sesto Fiorentino (FI) - ITALY
Tel. +39 055 4200011
Fax +39 055 4200010
P. Iva 03094860487
E-Mail info@eureka.co.it

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien