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Ersatzteil: Eureka Mignon Gummifüße 6040.0063KIT

Stabilität und Sicherheit sind entscheidend, wenn es um die perfekte Kaffeezubereitung geht. Deshalb spielt auch das kleinste Detail eine wichtige Rolle – wie die Gummifüße der Eureka Mignon Kaffeemühlen.

Mit diesem Ersatzteilset "Eureka Mignon Gummifüße 6040.0063KIT" ist die Mühle wieder fest und rutschsicher auf der Arbeitsplatte positioniert. Die EUREKA Gummifüße sorgen für optimale Dämpfung und Verringerung etwaiger Vibrationsgeräusche, was nicht nur für eine ruhigere Umgebung sorgt, sondern auch die Präzision beim Mahlen des Kaffees unterstützt.

Im Set enthalten sind vier passgenaue Gummifüße, die einfach anzubringen sind und die originale Form und Größe der Eureka Mignon Modelle perfekt erfüllen. Egal ob Austausch wegen Verschleiß oder als vorsorgliche Wartung, die Gummifüße 6040.0063KIT sorgen für eine zuverlässige und langlebige Basis.

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller EUREKA
Adresse Conti Valerio S.r.l.
Via Luigi Longo 39/41
50019, Sesto Fiorentino (FI) - ITALY
Tel. +39 055 4200011
Fax +39 055 4200010
P. Iva 03094860487
E-Mail info@eureka.co.it

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien