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  • Beschreibung
  • Produktsicherheit & Hersteller

Der Hario Kabuto Grinder ist eine hochwertige Hand-Kaffeemühle, die durch ihr elegantes Design und ihre präzise Mahlleistung überzeugt. Mit ihrem komplett schwarzen Gehäuse und dem dezenten HARIO-Logo ist sie nicht nur ein funktionales Gerät, sondern auch ein stilvolles Accessoire für jede Küche.

Hauptmerkmale:

  • Hochwertiges Edelstahl-Mahlwerk: Das konische Mahlwerk aus Edelstahl sorgt für eine gleichmäßige und effiziente Mahlung, wodurch die Aromen des Kaffees optimal erhalten bleiben.

  • Verstellbarer Mahlgrad: Der Mahlgrad lässt sich individuell anpassen, sodass die Mühle für verschiedene Zubereitungsmethoden wie Filterkaffee, AeroPress oder French Press geeignet ist.

  • Robuste Materialien: Das Gehäuse besteht aus Aluminium, das Mahlwerk aus Edelstahl, und der Griff ist aus massivem Holz gefertigt, was Langlebigkeit und Stabilität gewährleistet.

  • Kompaktes Design: Mit einer Höhe von 16,5 cm und einem Durchmesser von 5 cm ist die Mühle kompakt und leicht zu verstauen. Das Gewicht beträgt etwa 553 g, was sie auch für unterwegs geeignet macht.

Technische Daten:

  • Kapazität:

    • Bohnenbehälter: Bis zu 25 g Kaffeebohnen.
    • Auffangbehälter: Bis zu 25 g gemahlener Kaffee.
  • Materialien:

    • Gehäuse: Aluminium.
    • Mahlwerk: Edelstahl.
    • Griff: Massives Holz.

Fazit:

Der Hario Kabuto Grinder ist die ideale Wahl für Kaffeeliebhaber, die Wert auf Design, Qualität und Funktionalität legen. Ihr durchdachtes Design und die hochwertigen Materialien gewährleisten ein optimales Mahlergebnis und höchsten Kaffeegenuss, egal ob zu Hause oder unterwegs.

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller Hario
Adresse Hario EUROPE
Professor J.H. Bavincklaan 2
1183 AT, Amstelveen
The Netherlands

Verantwortliche Person:
Bestbrew GmbH
Wilhelm-Mast-Str. 7
38304 Wolfenbüttel
E-Mail kontakt@bestbrew.de

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien