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  • Beschreibung
  • Daten & Fakten
  • Produktsicherheit & Hersteller

Bringe deinen Kaffee-Workflow auf das nächste Level! Mit dem Kaffee Klar T1 Automatischer Siebträgerreiniger gehört das nervige, laute Abschlagen des Kaffeesatzes endgültig der Vergangenheit an. Diese innovative Reinigungsstation optimiert die Abläufe hinter der Bar – egal ob im belebten Café, in der Kaffeebar im Büro oder in deiner ambitionierten Home-Barista-Ecke.

Angetrieben von einem kraftvollen Hochmotor und ausgestattet mit einem präzise gefertigten Bürstenkopf, der sich exakt an die Bodenkontur deines Siebträgers anpasst, entfernt der Kaffee Klar T1 verbrauchten Kaffeesatz in Sekundenschnelle. Das Ergebnis? Weniger Lärm, ein absolut sauberer Arbeitsplatz, reinere Kaffeearomen und eine deutlich entspanntere Atmosphäre für Baristas und Gäste. Schaffe dir Platz für das, was wirklich zählt: den perfekten Kaffeegenuss von Rheinland:Coffee.

Flexibilität für jede Barlandschaft

Der Kaffee Klar T1 passt sich deinen Bedürfnissen an, nicht umgekehrt. Mit drei flexiblen Installationsoptionen lässt sich das Gerät elegant in jedes bestehende Tresen-Layout integrieren. Ob platzsparend eingebaut oder flexibel platziert – er fügt sich nahtlos in deinen Workflow ein.

Allgemeine Eigenschaften

Technische Eigenschaften

Sonstige Daten & Fakten
  • Produkt: Kaffee Klar Automatischer Siebträgerreiniger (T1 Main Unit)
  • Kompatibilität: Passend für alle Standard 58 mm Siebträger
  • Reinigungzeit: Ca. 3 Sekunden pro Durchgang
  • Material Gehäuse: Hochwertiges, langlebiges Vollmetall
  • Sensortyp: Photoelektrischer Sensor (Lichtschranke) zur Sicherheitsabschaltung
  • Montage: 3 verschiedene Montage-/Installationsoptionen
  • Einsatzbereich: Gastronomie, Coffeeshops, Büros und anspruchsvolle Privathaushalte

Abmessungen & Gewicht

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller WANFU Trading GmbH
Adresse Guido Rütgers Str. 50/E2
2201 Gerasdorf bei Wien
Austria
E-Mail office@wanfu-trading.com

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien