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  • Daten & Fakten
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Lelit William PL72 – die Mühle zur Maschine

Die Lelit William PL72 ist Lelits Espressomühle mit 64-mm-Scheibenmahlwerk – gebaut als Gegenstück zu den eigenen Siebträgermaschinen, optisch wie technisch.

Warum 64 Millimeter

Die Scheibengröße entscheidet darüber, wie gleichmäßig gemahlen wird und wie warm das Mahlgut dabei wird. Mit 64 mm braucht die William für dieselbe Menge weniger Umdrehungen als eine 58-mm-Mühle. Das Ergebnis ist ein enger verteiltes Mahlgut – und genau davon hängt beim Espresso ab, ob das Wasser gleichmäßig durchläuft oder sich Kanäle bilden.

Stufenlos statt gerastet

Gerasterte Mühlen springen zwischen festen Stufen. Beim Espresso liegt der richtige Punkt oft zwischen zwei Rasten. Die William ist stufenlos verstellbar – du drehst so lange, bis der Bezug sitzt, und nicht bis zur nächsten Kerbe.

Für wen sie gemacht ist

Für alle, die eine Lelit-Maschine haben und die passende Mühle dazu suchen – oder die von einer Kombimaschine wie der Kate auf getrennte Geräte umsteigen. Eine eigenständige Mühle lässt sich schneller umstellen, hält länger und mahlt gleichmäßiger als jedes eingebaute Mahlwerk.

Zwei Ausführungen

Die William gibt es in gebürstetem und in poliertem Edelstahl. Gebürstet passt zur Mara X und zur Elizabeth, poliert zur Bianca. Technisch sind beide identisch.

Technische Daten

  • Mahlwerk: Scheibenmahlwerk, 64 mm, gehärteter Stahl
  • Mahlgradverstellung: stufenlos
  • Gehäuse: Edelstahl, gebürstet oder poliert
  • Gewicht: rund 7 kg
  • Anschluss: 230 V / 50 Hz

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU
Material Mahlscheiben gehärteter Stahl
Mahlwerk Scheibe, 64 mm

Technische Eigenschaften

Abmessungen & Gewicht

Gewicht (kg) 7.0

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller Lelit
Adresse Viale del Lavoro 47
25045 Castegnato (BS)
E-Mail info@lelit.com

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien