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  • Beschreibung
  • Produktsicherheit & Hersteller

Möchtest Du das Beste aus Deinem Kaffee herausholen? Dann darf in Deiner Kaffeewelt ein kleines, aber feines Tool nicht fehlen: der Leveler von Coyooco. Dieses kleine Wunderwerk hilft Dir dabei, Dein Kaffeemehl im Siebträger gleichmäßig zu verteilen, für einen Espresso, der nicht nur schmeckt, sondern auch begeistert.

Mit seinem Durchmesser von 58 mm oder 58,5 passt der Leveler perfekt in Deinen Siebträger. So deckt er die gesamte Fläche ab und sorgt dafür, dass jedes Gramm Kaffeemehl seinen Platz findet. Dabei ist er kinderleicht zu bedienen. Du legst einfach das gewünschte Maß an Kaffeemehl ein und drehst den Leveler sanft auf der Oberfläche. Das Resultat? Eine ebenmäßige und optimierte Kaffeefläche, die einfach beeindruckt.

Aber das ist noch nicht alles! Der Leveler kommt nämlich mit einer höhenverstellbaren Funktion daher. Das bedeutet für Dich: Du kannst ihn individuell auf die Füllmenge Deines Kaffeemehls einstellen. Dadurch erreichst Du jedes Mal eine ideale Kompression des Mehls und verstärkst das Aroma Deines Espressos.

Qualität ist uns genauso wichtig wie Dir. Deshalb ist unser Leveler aus hochwertigem Edelstahl gefertigt. So begleitet er Dich zuverlässig Tasse für Tasse und behält dabei immer seinen eleganten Look.

Mit dem Leveler von Coyooco gibst Du Deinem Espresso den letzten Schliff. Probiere es selbst aus und spüre den Unterschied – denn hier kommen gleichmäßige Verteilung, persönliche Einstellmöglichkeit und Qualität zusammen, um Dein Kaffeeerlebnis zu perfektionieren. Wir stehen Dir natürlich bei Fragen zur Seite und beraten Dich gern, wie Du das Beste aus Deiner neuen Errungenschaft herausholen kannst.

Mach den ersten Schritt zu einem herausragenden Espresso – mit dem Leveler von Coyooco.

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller COYOOCO
Adresse Coyooco GmbH
Ahornweg 19
69221 Dossenheim
E-Mail info@coyooco.de

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien