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  • Beschreibung
  • Daten & Fakten
  • Produktsicherheit & Hersteller

Der Siebträger ist das Teil Deiner Espressomaschine, das Du jeden Tag am häufigsten in der Hand hältst – und der LIGRE Doppel-Siebträger in cognac brown macht daraus ein kleines Ritual. Der ovale Griff besteht aus Ahornholz und ist mit Rindleder bezogen, das offenporig und glatt ist, ohne sichtbare Narben. Er liegt dadurch wärmer und weicher in der Hand als ein Griff aus Metall oder Kunststoff.

Gefertigt wird das Leder von Hand bei TSATSAS in Frankfurt am Main, einer Lederwaren-Manufaktur, die sonst Taschen und Accessoires baut. Die Rohware ist ökologisch mineralgegerbt. Mit der Zeit bekommt das Leder eine Patina – es sieht nach einem Jahr anders aus als am ersten Tag, und das ist so gewollt.

Technisch ist es ein klassischer Doppel-Siebträger: verchromtes Messing mit zwei Ausläufen, sodass Du zwei Espressi gleichzeitig beziehen kannst. Das mitgelieferte Edelstahlsieb ist für 14 bis 16 g Kaffeemehl ausgelegt – die übliche Menge für einen doppelten Espresso. Der Siebträger ist auf die LIGRE youn abgestimmt.

Technische Daten

  • Ausführung: Doppel-Auslauf für zwei Espressi
  • Sieb: Edelstahl, für 14–16 g Kaffeemehl
  • Material: verchromtes Messing, Ahornholz, Rindleder cognac brown
  • Lederverarbeitung: von Hand gefertigt bei TSATSAS, Frankfurt am Main, ökologisch mineralgegerbt
  • Maße (L×B×H): 219 × 82 × 71 mm
  • Passend für: LIGRE youn
  • Pflege: Leder nur trocken bis nebelfeucht abwischen, nicht in die Spülmaschine
  • Hersteller-Artikelnummer: LAP1C000-000

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU

Technische Eigenschaften

Abmessungen & Gewicht

Maße (B/T/H) in mm 219 / 82 / 71

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller LIGRE
Adresse LIGRE GmbH & Co KG
Innstr. 2
6342 Niederndorf
Österreich
Telefon: +43 720 881239
E-Mail wecare@ligre.com

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien