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  • Beschreibung
  • Produktsicherheit & Hersteller

NanoFoamer V2 – Akku (Lithium) oder Batterie von Subminimal

Der NanoFoamer V2 ist ein leistungsstarker, handgeführter Milchaufschäumer für echten Barista-Microfoam zu Hause. Ob Cappuccino, Café Latte oder Flat White – der NanoFoamer erzeugt feinporigen, samtigen Milchschaum, der sich perfekt für Latte Art eignet. Erhältlich in zwei Varianten: wiederaufladbar (Lithium) oder klassisch mit Batteriebetrieb (V2).

Varianten im Überblick

NanoFoamer V2 – Lithium (Akku)

  • Wiederaufladbar, kein Batteriewechsel

  • Konstante Leistung über den Ladezyklus

  • Nachhaltiger und ideal für regelmäßige Nutzung

NanoFoamer V2 – Batterie

  • Betrieb mit handelsüblichen Batterien

  • Maximale Flexibilität, ideal für unterwegs oder seltene Nutzung

  • Sofort einsatzbereit ohne Ladezeit

Für wen ist der NanoFoamer V2 gemacht?

  • Home-Baristas ohne oder mit schwacher Dampflanze

  • Nutzer von Espressokochern, Siebträgern oder Vollautomaten

  • Latte-Art-Fans mit Anspruch an Textur und Kontrolle

  • Kaffeeliebhaber, die maximale Flexibilität schätzen

Der NanoFoamer V2 von Subminimal liefert kompromisslose Milchschaumqualität – handlich, leistungsstark und in der Variante, die zu deinem Alltag passt.

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller Subminimal
Adresse 14 Robinson Road #08-01A
Singapur 048545
www.subminimal.com,
E-Mail hello@subminimal.com

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien