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  • Produktsicherheit & Hersteller

Perfekte Extraktion mit dem Bodenlosen Siebträger

Der neue bodenlose Siebträger von Profitec bietet Espresso-Liebhabern ein außergewöhnliches Erlebnis. Ideal für alle, die das volle Potenzial ihrer Espressomaschine ausschöpfen und gleichzeitig ihren Barista-Fertigkeiten den letzten Schliff verleihen wollen.

Eigenschaften im Überblick:

1. Offenes Design: Das bodenlose Design ermöglicht eine direkte Sicht auf den Extraktionsprozess. Dies hilft, Technikfehler wie Channeling sofort zu erkennen und so eine präzisere und gleichmäßigere Kaffeeextraktion zu erreichen.

2. Kompatibilität: Der Siebträger ist passend für die Profitec Silikonaufsätze mit der aus dem bodenlosen Siebträger schnell ein Siebträger mit Auslauf wird. Diese Kompatibilität erweitert die Nutzungsmöglichkeiten und vereinfacht die Pflege.

3. Ergnonomische Handhabung: Der Griff ist ergonomisch gestaltet und liegt durch seine hochwertige Verarbeitung perfekt in der Hand. Das erleichtert das Handling und sorgt für eine angenehme Zubereitung des Espressos.

Der bodenlose Filterträger ist modular verwendbar. Mit dem Silikonaufsatz - 2er Auslauf und dem Zweitassensieb, der im Lieferumfang der Profitec Maschine enthalten ist, wird der Filterträger einfach zu einem Filterträger mit zwei Ausläufen verwandelt.

Der bodenlose Siebträger von Profitec ist ideal für alle, die ihre Leidenschaft für Espresso auf das nächste Level heben möchten. Mit seiner hochwertigen Verarbeitung, der verbesserten Kontrolle bei der Zubereitung und der einfachen Handhabung bietet er sowohl Hobby-Baristas als auch erfahrenen Espressogenießern eine hervorragende Ergänzung für ihre Ausrüstung. Bereit für den perfekten Shot? Lass' dein Espresso-Erlebnis mit dem Profitec bodenlosen Siebträger beginnen.

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller Profitec
Adresse Profitec GmbH
Industriestraße 57-61
69245 Bammental/Heidelberg
Telefon: +49 (0)6223 9205-0
E-Mail info@profitec-espresso.com

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien