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  • Beschreibung
  • Daten & Fakten
  • Produktsicherheit & Hersteller

Neuer Name, bekannte Mühle: Die ROASTLY DF54 ist die Mühle, die du bei uns bisher als G-Iota DF54 kennst. Gleiche Fabrik, gleiche Technik – G-Iota bringt seine Mühlen jetzt unter dem Namen ROASTLY auf den deutschen Markt, mit mehr Zubehör im Karton.

Kompakte Single-Dose-Mühle mit 54-mm-Red-Titan-Scheiben

Die DF54 ist die kleine Schwester der DF64: dasselbe Single-Dose-Prinzip, aber in einem schlanken Gehäuse, das auch auf eine volle Arbeitsplatte passt. Du mahlst genau die Bohnenmenge, die du einfüllst – ideal, wenn du zwischen Sorten oder zwischen Espresso und Filter wechselst.

Die 54-mm-Flachmahlscheiben sind rot-titanbeschichtet (Red Ti) und bleiben dadurch lange scharf. Die Mahlgradverstellung ist stufenlos, der Plasma-Ionisator am Auslass nimmt dem Mahlgut die statische Aufladung, und mit dem Blasebalg drückst du die letzten Reste heraus. ROASTLY gibt eine Retention von durchschnittlich rund 0,1 g an.

Die aktuelle Generation 4 hat einen überarbeiteten Plasmagenerator und einen vergrößerten Auslass.

Im Lieferumfang

  • ROASTLY DF54 Red Ti mit Blasebalg und Dosierbecher
  • Doppelwandige Glastasse (ROASTLY Cup)
  • WDT-Tool mit Holzgriff
  • RDT-Sprühflasche
  • Reinigungsbürste

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU
Dosierung
  • Manuell
Material Mahlscheiben Stahl
Mahlwerk Scheibe, 54 mm

Technische Eigenschaften

Motorleistung (Watt) 150
Bohnenbehälter Kapazität (g) 50
Single Dose Aufsatz ✅

Abmessungen & Gewicht

Maße (B/T/H) in mm 102 / 180 / 310
Gewicht (kg) 4.5

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller ROASTLY
Adresse Hersteller und verantwortliche Person EU:
MobiHero GmbH
Braunstr. 7
81545 München
Deutschland

WEEE-Reg.-Nr. DE 25491888
E-Mail support@mobihero.de

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien