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Rocket Giannino – die Mitte im Programm

Die Giannino sitzt zwischen Faustino und Super Fausto: 55 Millimeter Scheibendurchmesser, stufenlose Verstellung, und ein Gehäuse, das schlanker wirkt, als die Zahlen vermuten lassen.

Fünf Millimeter mehr

Der Sprung von 50 auf 55 Millimeter klingt klein und ist es in der Tasse auch – aber er macht sich in der Zeit bemerkbar: Größere Scheiben brauchen weniger Umdrehungen für dieselbe Menge, arbeiten dadurch kühler und schonender. Wer mehrmals täglich mahlt, merkt es.

Stufenlos verstellbar

Wie bei der Faustino läuft die Mahlgradverstellung ohne Rasten. Für Espresso ist das die richtige Bauart – die entscheidenden Korrekturen sind kleiner als jede sinnvolle Raste.

Bohnenbehälter

390 Gramm fasst der Behälter. Das ist ein guter Kompromiss: genug, um nicht ständig nachzufüllen, wenig genug, dass die Bohnen nicht wochenlang im Licht stehen. Kauf lieber öfter kleine Mengen, als den Behälter randvoll zu machen.

Passend zur Maschine

Vier Ausführungen, von Chrom mit Holz bis Schwarz mit Edelstahl – abgestimmt auf die Seitenteile der Appartamento und der TCA.

Technische Daten

  • Mahlwerk: Scheibenmahlwerk, 55 mm, gehärteter Stahl
  • Mahlgradverstellung: stufenlos
  • Bohnenbehälter: 390 g
  • Maße: 162 × 246 × 400 mm (B × T × H)
  • Gewicht: 7,5 kg

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU
Material Mahlscheiben gehärteter Stahl
Mahlwerk Scheibe, 55 mm

Technische Eigenschaften

Abmessungen & Gewicht

Maße (B/T/H) in mm 162 / 246 / 400
Gewicht (kg) 7.5

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller Rocket Espresso
Adresse Rocket Milano S.r.l.
Via Curiel 13
20060 Liscate (MI)
Italien
Telefon: +39 02 953 513 34
https://rocket-espresso.com/
E-Mail info@rocket-espresso.com

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien