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Rocket Super Fausto – wenn die Faustino nicht mehr reicht

Die Super Fausto ist die größte Mühle im Rocket-Programm: 75 Millimeter Scheibendurchmesser, ein 600-Watt-Motor und ein Bohnenbehälter für 1,29 Kilogramm. Das ist keine Haushaltsmühle mehr, die zufällig groß geraten ist – das ist eine Mühle für Betrieb.

Warum große Scheiben

Ein 75-mm-Mahlwerk schafft dieselbe Menge in weniger Umdrehungen als ein 50er. Das bedeutet zweierlei: Es geht schneller, und es wird weniger warm. Wärme ist der Feind – sie treibt Aromen aus, bevor der Kaffee im Siebträger liegt. Bei zwei Espresso am Tag ist das theoretisch. Bei zwanzig ist es der Unterschied.

Für wen sie gemacht ist

  • Büros. Wenn mehrere Leute an derselben Maschine stehen und niemand warten will.
  • Kleine Cafés. Ausgelegt auf Dauerbetrieb, nicht auf drei Bezüge am Morgen.
  • Große Haushalte mit hohem Verbrauch und einer Standardsorte.

Was dagegen spricht

Sie ist 48 Zentimeter hoch. Unter einem Oberschrank wird das eng – vor dem Kauf nachmessen. Und der 1,29-kg-Behälter will gefüllt sein: Wer wöchentlich 250 Gramm verbraucht, sollte ihn nicht vollmachen, sonst steht der Kaffee zu lange.

Technische Daten

  • Mahlwerk: Scheibenmahlwerk, 75 mm, gehärteter Stahl
  • Motor: 600 Watt
  • Mahlgradverstellung: stufenlos
  • Bohnenbehälter: 1290 g
  • Maße: 170 × 280 × 480 mm (B × T × H)
  • Gewicht: 10 kg

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU
Material Mahlscheiben gehärteter Stahl
Mahlwerk Scheibe, 75 mm

Technische Eigenschaften

Motorleistung (Watt) 600

Abmessungen & Gewicht

Maße (B/T/H) in mm 170 / 280 / 480
Gewicht (kg) 10.0

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller Rocket Espresso
Adresse Rocket Milano S.r.l.
Via Curiel 13
20060 Liscate (MI)
Italien
Telefon: +39 02 953 513 34
https://rocket-espresso.com/
E-Mail info@rocket-espresso.com

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Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien