Zum Inhalt springen
  • Beschreibung
  • Daten & Fakten
  • Produktsicherheit & Hersteller

Du liebst das Single-Dosing, aber der Kaffeemehl-Rückhalt (Retention) in deiner Mühle nervt dich? Mit dem Silikonbellow für die ZP-1 und weitere WPM Mühlen hebst du dein Mahlergebnis auf ein neues Level. Dieser hochwertige Balg ist die perfekte Ergänzung für dein Setup bei Rheinland.Coffee, wenn du Wert auf maximale Frische und Präzision legst.

Mühelose Reinigung, einwandfreie Ergebnisse

Das Prinzip ist so simpel wie effektiv: Nach dem Mahlvorgang drückst du den Balg einfach ein paar Mal leicht nach unten. Durch den entstehenden Luftdruck wird das restliche Kaffeemehl, das normalerweise in der Mahlkammer verbleiben würde, direkt in deinen Siebträger oder Auffangbehälter befördert.

Patentiertes Einweg-Luftstromdesign

Der entscheidende Vorteil unseres Bellows ist die spezielle Luftstrom-Technologie. Während herkömmliche Lösungen beim Loslassen oft feinen Staub wieder zurück in die Kammer saugen, sorgt unser Design dafür, dass der Luftstrom nur in eine Richtung arbeitet. Das Ergebnis? Eine rückstandsfreie Mühle und die Gewissheit, dass in deiner Tasse genau das landet, was du oben eingewogen hast.

Allgemeine Eigenschaften

Technische Eigenschaften

Sonstige Daten & Fakten
  • Material: Hochwertiges, lebensmittelechtes Silikon (geruchs- und geschmacksneutral)
  • Kompatibilität: WPM ZP-1 sowie baugleiche WPM Single Doser Modelle
  • Funktion: Aktive Reduzierung der Retention (Totraum)
  • Design: Patentiertes Einweg-Luftstromsystem
  • Farbe: Klassisches Schwarz – passend zu jedem Barista-Equipment

Abmessungen & Gewicht

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller WPM Europe Representative - Karabusta Rösterei
Adresse Auf dem Hüls 20
40822 Mettmann
E-Mail europe@wpmcoffee.com

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien