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  • Beschreibung
  • Daten & Fakten
  • Produktsicherheit & Hersteller

Die Varia VS3 ist eine kompakte Single-Dose-Mühle für Espresso und Filterkaffee. Du wiegst deine Bohnen ab, gibst sie in den Trichter und bekommst genau diese Dosis gemahlen zurück – ohne Kaffeereste, die in der Mühle alt werden.

Herzstück ist ein 48-mm-Kegelmahlwerk aus gehärtetem Edelstahl (6-Kern-Geometrie, 38 mm Innendurchmesser). Den Mahlgrad stellst du stufenlos ein, indem du den Trichter drehst – jeder Teilstrich entspricht 10 Mikrometern. So findest du den Punkt für deinen Espresso genauso präzise wie für den Handfilter.

Die zweite Generation arbeitet mit einem neuen Motor und Edelstahlgetriebe. Das Mahlgut berührt vom Trichter bis zum Dosierbecher nur Metall; eine antistatische Oberflächenbehandlung hält die Aufladung gering. Dank der schrägen Bauweise bleibt kaum etwas in der Mühle – laut Hersteller unter 0,1 g bei 10 g Dosis.

Technische Daten:

  • Mahlwerk: 48 mm Kegel, Edelstahl HRC 58, Lebensdauer bis ca. 150 kg Kaffee
  • Mahlgradverstellung: stufenlos, 10 µm je Teilstrich
  • Motor: 100 W DC mit Edelstahlgetriebe
  • Trichter: 30 g
  • Maße: ca. 14,7 × 9 × 31 cm (T × B × H)
  • Gewicht: ca. 3,5 kg

Lieferumfang: Mühle mit Dosierbecher, Netzteil, Silikon-Blasebalg für den Trichter, RDT-Sprühflasche (5 ml)

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU
Dosierung
  • Manuell
Material Mahlscheiben Stahl
Mahlwerk Kegelmahlwerk

Technische Eigenschaften

Motorleistung (Watt) 100
Bohnenbehälter Kapazität (g) 30
Single Dose Aufsatz ✅

Abmessungen & Gewicht

Maße (B/T/H) in mm 90 / 147 / 310
Gewicht (kg) 3.5

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller Varia
Adresse Hersteller:
Varia Brewing
Hongkong

Importeur / EU-verantwortliche Person:
Studio Elan ApS (Bean Bros.)
Amaliegade 6
1256 Kopenhagen K
Dänemark
E-Mail hello@studioelan.co

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien