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  • Beschreibung
  • Produktsicherheit & Hersteller

Die Wacaco Pixapresso ist die erste kompakte, elektrische und wiederaufladbare mobile Espressomaschine von Wacaco, entwickelt für Espresso-Liebhaber, die auch unterwegs nicht auf erstklassigen Kaffeegenuss verzichten möchten. Mit einem modernen, intuitiven Display ermöglicht sie die einfache Steuerung wichtiger Brühparameter wie Wassertemperatur (88 °C, 92 °C, 96 °C) und Pre-Infusion – Barista-Qualität in der Handfläche.

Die Pixapresso brilliert mit einem schnellen Aufheizen – bereit in nur 180 Sekunden (gemessen bei 35 ml und 88 °C). Der große Wassertank mit 120 ml Kapazität sorgt für mehrere Kaffeezubereitungen, ohne ständiges Nachfüllen. Dank ihrer Dual-Kompatibilität lässt sich sowohl mit gemahlenem Kaffee (8–16 g, einstellbarer Siebträger) als auch mit Nespresso®-Original kompatiblen Kapseln arbeiten. Die pressurisierten Siebträger liefern einen kräftigen Espresso mit üppiger Crema.

Mit nur 181 mm Höhe und einem Gewicht von 755 g ist die Pixapresso extrem kompakt und leicht – perfekt für unterwegs. Der leistungsstarke 3000 mAh 3S-Akku (bestehend aus drei Zellen) liefert Energie für bis zu 5 Espressi und ist über USB (>10 W) in rund 2 Stunden 30 Minuten vollständig aufgeladen. Die Lieferung umfasst praktische Zubehörteile wie zwei Tassen, Messlöffel, Trichter und Pinsel – alles, was man für handwerkliche Kaffeezubereitung unterwegs braucht. Abgerundet wird das Design durch den typischen französischen Stil, der modern und elegant wirkt. Natürlich gibt es auch eine 1-Jahres-Garantie.

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller WACACO
Adresse EU Verantwortliche Person:
Selection-Trade GmbH i.G.
Gervinusstraße 10
60322 Frankfurt
E-Mail op@selection-trade.de

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien