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  • Beschreibung
  • Daten & Fakten
  • Produktsicherheit & Hersteller

Egal ob auf Reisen, beim Camping oder im Büro: Mit der WPM Manuellen Kaffeemühle musst du nie wieder auf den Luxus von frisch gemahlenem Kaffee verzichten. Diese kompakte Mühle vereint Präzisionstechnik mit portabler Leichtigkeit und bringt die volle Aroma-Vielfalt deiner Lieblingsbohnen direkt in deine Tasse – wo immer du auch bist.

Im Herzen der Mühle arbeitet ein hochwertiges 38 mm konisches Mahlwerk aus 420er Edelstahl. Dieses Material ist bekannt für seine extreme Langlebigkeit und sorgt für ein absolut gleichmäßiges Mahlergebnis. Bei Rheinland.Coffee legen wir Wert darauf, dass du flexibel bleibst: Die intuitive Mahlgradverstellung deckt das gesamte Spektrum von feinem Espresso bis hin zu grobem French Press Kaffee ab.

Innovation im Detail: Magnetverschluss & Ergonomie

Besonders stolz sind wir auf den neuen Magnetverschluss des Minimodells. Er sorgt dafür, dass während des Mahlens alles sicher verschlossen bleibt und kein wertvolles Kaffeemehl verschüttet wird. Der strukturierte Griff bietet zudem perfekten Halt, sodass das Mahlen selbst bei härteren Bohnen mühelos von der Hand geht.

Allgemeine Eigenschaften

Technische Eigenschaften

Sonstige Daten & Fakten
  • Mahlwerk: 38 mm konisches Mahlwerk aus 420er Edelstahl
  • Kapazität: ca. 16 - 20 g ganze Bohnen
  • Besonderheit: Innovativer Magnetverschluss für sicheren Halt
  • Design: Ergonomisch & strukturiert für optimalen Grip
  • Einstellungsbereich: Stufenlose Justierung für alle Zubereitungsarten (Espresso bis French Press)

Abmessungen & Gewicht

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller WPM Europe Representative - Karabusta Rösterei
Adresse Auf dem Hüls 20
40822 Mettmann
E-Mail europe@wpmcoffee.com

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien