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  • Daten & Fakten
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Bezzera BZ09 – der solide Einstieg

Die Bezzera BZ09 ist die kompakte Einstiegsmaschine von Bezzera – und bringt dabei mit, was in dieser Klasse selten ist: einen 58-mm-Siebträger nach Café-Standard.

Warum das Siebträgermaß zählt

Viele Einsteigermaschinen arbeiten mit 51 oder 57 Millimetern. Passendes Zubehör – gute Tamper, Präzisionssiebe, bodenlose Siebträger – gibt es dafür nur eingeschränkt. Mit 58 mm steht dir das komplette Barista-Sortiment offen, und zwar auch dann noch, wenn du irgendwann auf eine größere Maschine wechselst.

Was sie ausmacht

  • 3-Wege-Magnetventil. Nach dem Bezug wird der Druck abgelassen, der Kaffeekuchen bleibt trocken und fällt sauber aus dem Sieb.
  • Manometer. Du siehst beim Bezug, ob der Mahlgrad passt.
  • Bezzera-Qualität. Die Firma baut Espressomaschinen seit 1901 – die Brühgruppe stammt aus derselben Fertigung wie die der großen Modelle.

Wann es mehr sein sollte

Die BZ09 ist ein Einkreiser: Kaffee und Dampf teilen sich einen Kessel, zwischen Espresso und Milchschaum muss die Maschine kurz umschalten. Wer täglich mehrere Cappuccino macht, greift zur Nini mit Wärmetauscher.

Technische Daten

  • Bauart: Einkreiser mit Wärmetauscher
  • Siebträger: 58 mm
  • Pumpe: Vibrationspumpe
  • Anschluss: 230 V / 50 Hz

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU
Brühgruppe Herstellerentwicklung
Kesselmaterial Messing
Wasseranschluss Tankbetrieb
Pumpentyp Vibrationspumpe
Aufheizart Boiler
Dosierung Manuell ohne Shottimer

Technische Eigenschaften

Manometer
  • Pumpendruckmanometer
Ventile Dampf / Heißwasser Drehventil
Wasservolumen Frischwassertank: 2.5 L
Dampfboiler: 0.4 L

Abmessungen & Gewicht

Maße (B/T/H) in mm 250 / 400 / 350
Gewicht (kg) 14.0

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller Bezzera
Adresse G. BEZZERA SRL
Via luigi Bezzera, 1
20088 Rosate
Milano, ITALY
E-Mail info@bezzera.it

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien