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Lelit Anita PL042EMI – die Anita in der besseren Ausführung

Die Lelit Anita PL042EMI steht zwischen der Basisversion PL042EM und der PID-Version PL042TEMD. Sie hat dieselbe Brühtechnik und dasselbe 38-mm-Kegelmahlwerk wie die Basis – aber sie ist besser verarbeitet und angenehmer zu bedienen.

Der Unterschied zur PL042EM

  • Edelstahl-Druckknöpfe statt Kunststofftasten – wertiger im Griff und langlebiger.
  • Schwarz hinterlegtes Manometer. Der Zeiger hebt sich deutlich ab, das Ablesen während des Bezugs fällt leichter.
  • Beweglichere Dampflanze. Mehr Spielraum beim Winkel – wer Latte Art üben will, merkt den Unterschied sofort.

Was sie nicht hat, ist die PID-Temperatursteuerung. Die bleibt der PL042TEMD vorbehalten. Die EMI ist damit die Wahl für alle, denen Verarbeitung und Handhabung wichtiger sind als die gradgenaue Temperatur.

Für wen sie gemacht ist

Für kleine Küchen, in denen täglich Espresso gemacht wird. Frisch mahlen, sofort brühen, wenig Platz verbrauchen – und dabei etwas in der Hand haben, das sich nicht nach Einstiegsgerät anfühlt.

Technische Daten

  • Bauart: Einkreiser mit Messingkessel, 250 ml
  • Mahlwerk: Kegelmahlwerk 38 mm, stufenlos
  • Brühgruppe: LELIT57, Siebträger 57 mm
  • Pumpe: Vibrationspumpe
  • Wassertank: 2,5 Liter
  • Maße: 25 cm breit, 39 cm tief, 38 cm hoch
  • Gewicht: 10,5 kg
  • Anschluss: 230 V / 50 Hz

Allgemeine Eigenschaften

Zustand NEU
Brühgruppe Herstellerentwicklung
Kesselmaterial Messing
Wasseranschluss Tankbetrieb
Pumpentyp Vibrationspumpe
Aufheizart Boiler
Dosierung Manuell ohne Shottimer

Technische Eigenschaften

Manometer
  • Pumpendruckmanometer
Ventile Dampf / Heißwasser Drehventil
Wasservolumen Frischwassertank: 2.5 L
Dampfboiler: 0.25 L

Abmessungen & Gewicht

Maße (B/T/H) in mm 250 / 390 / 380
Gewicht (kg) 10.5

Produktsicherheit & Hersteller

Hersteller Lelit
Adresse Viale del Lavoro 47
25045 Castegnato (BS)
E-Mail info@lelit.com

Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Gesetzliche Gewährleistung: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen eine kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Mehr zu deinen Rechten: europa.eu/youreurope/garantien